Der Vertreter der KDP hat am Augenschein das Stöckli vorgestellt und dabei erläutert, weshalb die KDP das Gebäude als erhaltenswert einstuft. Die KDP hat diese Ausführungen anschliessend in einem Fachbericht schriftlich festgehalten, der den Parteien zugestellt wurde. Am Augenschein war ein Beschwerdegegner anwesend und hatte somit bereits zu diesem Zeitpunkt Gelegenheit, Ergänzungsfragen zu stellen oder Bemerkungen anzubringen. Ausserdem konnten die Parteien in ihren Schlussbemerkungen zum Fachbericht der KDP Stellung nehmen. Eine Verletzung der Verfahrensrechte ist nicht erkennbar. 3. Fehlendes Neubauprojekt