183 und 185 ZPO können die Parteien vorgängig zur geplanten Expertise, insbesondere zur Person des Sachverständigen Stellung nehmen und sich zur Fragestellung äussern. Demgegenüber dienen Amts- und Fachberichte dazu, amtliches Fachwissen verfügbar zu machen.9 Praxisgemäss wird bei Amts- und Fachberichten vorgängig keine Stellungnahme der Parteien zum Fragekatalog eingeholt. Die Verfahrensrechte werden dadurch gewahrt, dass die Berichte den Parteien anschliessend zur Stellungnahme zugestellt werden.10 Der Vertreter der KDP hat am Augenschein das Stöckli vorgestellt und dabei erläutert, weshalb die KDP das Gebäude als erhaltenswert einstuft.