zum bernischen VRPG, 1997, Art. 52 N. 6 ff. 5 den Beschwerdeführenden trotz der knappen Begründung möglich war, die Abbruchbewilligung der Gemeinde sachgerecht anzufechten. Die Frage, ob das rechtliche Gehör verletzt wurde, kann bei diesem Ausgang des Verfahrens jedoch offen gelassen werden.