3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegner reichten am 28. Dezember 2011 eine Beschwerdeantwort ein. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 12. Januar 2012 Stellung zur Beschwerde. Das Rechtsamt holte einen Fachbericht der Kantonalen Denkmalpflege (KDP) ein und liess ein Sachverständigengutachten über die Wirtschaftlichkeit erstellen. Vorgängig führte es im Beisein der Parteien, einer Vertretung der KDP sowie des Gutachters einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch.