2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. Dezember 2011 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen unter Kostenfolgen, der Gesamtbauentscheid bzw. die Abbruchbewilligung vom 9. November 2011 sei aufzuheben und die Abbruchbewilligung sei nicht zu erteilen.