verschiedenen Nutzungszonen: Der westliche Teil der Parzelle mit der Scheune liegt in der Arbeitszone A, während der östliche Teil, auf dem das Stöckli und die Garage stehen, der Mischzone M2 zugeordnet ist. Am 11. Mai 2011 reichten die Beschwerdegegner bei der Gemeinde Moosseedorf ein Baugesuch ein für den Abbruch des Stöckli und der Garage. Gegen das Bauvorhaben erhoben nebst andern die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 9. November 2011 wies die Gemeinde Moosseedorf die Einsprachen ab und erteilte die Abbruchbewilligung.