Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Gesamtentscheid der Stadt Thun vom 23. September 2011 bestätigt. 2. Der Gesamtentscheid der Stadt Thun vom 23. September 2011 wird von Amtes wegen wie folgt angepasst: - Ziff. 2.9: „Mitbericht Bau- und Aussenraumgestaltung des Stabsmitarbeiters Städtebau Thun vom 14. Juli 2011. Die Fassadengestaltung hat entsprechend der Empfehlung der Fachbehörde im Farbton NCS S-3017 Y38R sowie in einer Putzausführung mit 2 mm-Korn zu erfolgen.“ - Ziff. 2.18: [aufgehoben].