a) Das geplante Vorhaben mit angepasstem Umgebungsgestaltungsplan entspricht den massgebenden Vorschriften; die Projektänderung wird daher bewilligt. Massgebend ist der revidierte Plan „Baueingabe Umgebungsgestaltung Wohnpark im Baumgarten / Projektänderung“ vom 26. April 2012, Eingangsstempel RA BVE vom 30. April 2012. Was die mit der Projektänderung berücksichtigten Einwände betrifft, ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Stadt Thun vom 23. September 2011 bestätigt.