Trotzdem ist es sinnvoll (wie dies auch von der OLK gewünscht wird), dass die Umsetzung dieser Umgebungsgestaltung weiter von den Fachbehörden begleitet wird, indem diesen der Ausführungsplan zwei Wochen vor Baubeginn nochmals vorgelegt werden muss. Die entsprechende Auflage ist im vorinstanzlichen Entscheid in Ziff. 2.19 bereits vorgesehen, so dass diesbezüglich kein Anpassungsbedarf besteht. 9. Farbgebung und Materialisierung