BR die Erhaltung von grossen Gärten mit bedeutendem Baumbestand verlangt wird, nicht jedoch ein gleichwertiger Ersatz sämtlicher Bäume, die gefällt werden sollen. Solches wäre – wie dies die Beschwerdegegnerin richtig festhält – in Anbetracht der Fläche, welche die vier Baukörper in Anspruch nehmen, kaum möglich. Entsprechend verlangt Stadtgrün Thun in seinem Fachbericht vom 3. September 2009 den gleichwertigen Ersatz lediglich bezüglich des inventarisierten Baumbestandes und zusätzlich die Pflanzung von mindestens drei Obstbäumen. Diese Anforderungen erfüllt der vorliegende Umgebungsgestaltungsplan.