d) Wie bereits aufgeführt, stellen die „grossen Gärten mit bedeutendem Baumbestand“ gemäss Anhang 4 Ziffer 4.2 BR ein prägendes Merkmal des Ortsbildgebiets O II „J.________“ dar. Die prägenden Elemente und Merkmale sind gemäss Art. 33 BR zu erhalten und behutsam zu erneuern. Die OLK äusserte sich in ihrem Bericht vom 23. Februar 2012, welcher sich noch auf den alten, dem Entscheid der Vorinstanz zugrundeliegenden Umgebungsgestaltungsplan stützt, wie folgt: Durch das Vorhaben müsse ein Grossteil des alten Baumbestandes gefällt werden.