Die Beschwerdegegnerin ist dagegen der Ansicht, das Projekt beachte das Merkmal der grossen Gärten mit dem bedeutenden Baumbestand genügend. Mit der Einbindung des Fachberichts von Stadtgrün Thun und durch die Beurteilung des FBA bestehe Gewähr dafür, dass das Projekt auf den bestehenden ökologischen Wert des Gebietes in genügendem Masse Rücksicht nehme. In den Schlussbemerkungen führt sie schliesslich aus, die gerodeten Bäume könnten nicht in gleicher Anzahl ersetzt werden, weil aufgrund der neuen Bauvolumen nicht mehr die gleich grossen Flächen zur Verfügung stünden.