b) Der neue Umgebungsgestaltungsplan sieht anstelle der ursprünglich vorgesehenen exotischen Gehölze einheimische Bepflanzungen vor. Zudem wurde der Ersatzstandort des geschützten Nussbaums und der geforderten drei Obstbäume eingetragen. Damit kam die Beschwerdegegnerin in diesen Punkten den Forderungen der Beschwerdeführenden sowie den Empfehlungen und Vorgaben der Fachbehörden49 nach. Im Beschwerdeverfahren wurde zudem ein Fachbericht Naturschutz bei der Abteilung Naturförderung des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern eingeholt.