d) Mit dem neuen Umgebungsgestaltungsplan werden die Vorgaben zu den Kinderspielplätzen (Art. 45 BauV45) eingehalten und den Forderungen des Tiefbauamtes der Stadt Thun46 zu den Strassenabständen von Einfriedungen und Pflanzen (Art. 57 und 58 SV47), zum Lichtraumprofil (lichte Breite gemäss Art. 83 SG48) sowie zur Einhaltung der Sichtweiten nachgekommen. Auf diese Punkte ist daher nicht mehr näher einzugehen. 8. Baumbestand a) Die Beschwerdeführenden rügen in ihrer Beschwerde, zur Realisierung des Projekts müsse ein grosser Teil des vorhandenen bedeutenden Baumbestands vernichtet werden. Damit werde das dritte zu berücksichtigende Merkmal des Ortsbildgebietes O II