c) Der neue Umgebungsgestaltungsplan ersetzt den dem Entscheid der Stadt Thun zugrundeliegenden Umgebungsgestaltungsplan und alle bisherigen Versionen. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss dem Plan, den das Rechtsamt am 30. April 2012 gestempelt hat. Ob das von der Vorinstanz beurteilte Projekt auf Grundlage des alten Umgebungsgestaltungsplans bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen.