Diverse Häuser im Ortsbildgebiet O II „J.________“ liegen ebenfalls parallel und in vergleichbarer Nähe zur angrenzenden Strasse (sowohl die meisten Häuser an der Strasse „J.________“ als auch verschiedene Häuser im oberen Bereich des M.________wegs). Auch das erwähnte Nachbarhaus am M.________weg 2b sowie das danebenstehende Haus am M.________weg 2a sind nahe an diesen Weg gebaut. Entgegen der Ansicht der OLK erkennt die BVE in dieser Anordnung gegenüber der angrenzenden Strasse daher kein ortsuntypisches Bild. Die im Zusammenhang mit dem Osthaus geplanten Aufschüttungen sind zwar in der Tat hoch und werden vom M.________weg her sichtbar sein.