So gelingt es trotz der unterschiedlichen Bauweise, das Umgebungsbild und die im Baureglement erwähnten prägenden Merkmale dieses Gebiets (Anhang 4 Ziffer 4.2 BR) zu respektieren. Die Abstände zwischen den Häusern erlauben Durchblicke in die parkähnliche Umgebung im mittleren Bereich der Überbauung, was den Eindruck der lockeren Bebauungsstruktur verstärkt. Eine eigentliche Riegelwirkung aufgrund der Neubauten ist entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden von keiner Seite her erkennbar. Die im Umgebungsbild eher unübliche Dachform (Flachdächer) wirkt sich ebenfalls nicht störend aus.