d) Das Rechtsamt der BVE konnte sich anlässlich des Augenscheins vom 28. März 2012 ein eigenes Bild der geplanten Überbauung, des Standortes und der Umgebung machen. Das Ortsbildgebiet O II „J.________“ ist geprägt durch grosse, oft villenartige Häuser, welche sich in lockerer Bauweise über das Quartier verteilen sowie stark durchgrünte Zwischenräume mit grossem Baumbestand. Die Anordnung der Häuser wirkt zufällig34. Die Grösse und Ausgestaltung der Häuser ist unterschiedlich. Neben Einfamilienhäusern finden sich auch grössere Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, vereinzelt 33 Vgl. auch Protokoll des Augenscheins vom 28. März 2012, S. 7 oben, Votum OLK, wonach dieser bejahrt,