Durch die geplante Bebauung werde das ortstypische Bebauungsmuster weiterentwickelt, wodurch die prägenden Elemente des Ortsbildgebietes grösstenteils gewahrt würden. Ein Vorbehalt sieht die OLK ausschliesslich beim dritten Strukturmerkmal, den grossen Gärten mit bedeutendem Baumbestand (vgl. unten, E. 8)33.