Die Stadt Thun wies in ihrem Entscheid auf die Fachbeurteilung durch den FBA hin und schloss sich der positiven Beurteilung der örtlichen Fachbehörde betreffend Gestaltung und Einordnung des Bauvorhabens vollumfänglich an. Die Empfehlung des FBA vom 14. Juli 2011 zu Farbgebung und Materialisierung der Fassaden wurde im Gesamtentscheid unter den Auflagen und Bedingungen aufgenommen und gilt damit als Bestandteil der Baubewilligung.