Aus dem Wortlaut der Bestimmung lässt sich nicht schliessen, dass Neubauten genau dieselbe Gestaltung aufweisen müssen, wie die bestehenden Bauten. Die Auslegung der Stadt Thun, wonach neue Bauvorhaben nicht unbedingt als villenartige Ein- bis Zweifamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise auf quadratnahem Grundriss unter Walm- und Satteldächern zu planen sind, ist rechtlich haltbar.