diesem Gebiet prägenden Elemente und Merkmale und somit als villenartige Ein- bis Zweifamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise auf quadratnahem Grundriss unter Walm- und Satteldächern möglich sind. Die blockartigen 5-Familienhäuser ohne Villencharakter mit Attikageschoss und Flachdächern sowie trapezförmigem Grundriss würden diese Vorgaben nicht einhalten.