Neubauten seien in den Ortsbildgebieten gemäss Wortlaut als Gesamtanlage bloss so einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung erhalten bleibe. Es sei daher nicht erforderlich, dass die Neubauten im Gebiet ausschliesslich als villenartige Ein- bis Zweifamilienhäuser im Berner Landhaus- und späteren Heimatstil sowie im Stil der beginnenden Moderne zu erstellen sind. Sofern eine gute Gesamtwirkung erhalten bleibe, könne eine neue Baute auch ohne Rücksicht auf prägende Elemente und Merkmale erstellt werden.