Entwicklungsgebieten mit der Orientierung an der vorherrschenden Bebauungsstruktur und dem Einbezug der FBA gewährleistet werden. Diese Ausführungen zeigen, dass der Verzicht auf die baupolizeilichen Masse zugunsten einer Orientierung an der vorherrschenden bestehenden Bebauung auch Sinn und Zweck von Art. 31 Abs. 2 BR entspricht.