Die Stadt Thun äusserte sich in ihrer Stellungnahme vom 1. Dezember 2011 nicht zu dieser Frage. In einer früheren Stellungnahme24 führte sie jedoch aus, dass man in diesen für das Ortsbild und die Entwicklung der Stadt wichtigen Gebieten absichtlich auf die Festlegung irgendwelcher Masse verzichtet habe, da diese den öffentlichen Interessen, die mit der Ausscheidung der Ortsbildgebiete verfolgt wurden, ohnehin nicht zum Durchbruch helfen würden. An die Stelle der baupolizeilichen Masse sei jedoch nicht Willkür getreten, 24 Stellungnahme der Stadt Thun vom 6. August 2010 (Verfahren 110/2010/102), Vorakten pag. 467 ff. 11