c) Die Vorinstanz unterteilt die in den Einsprachen vorgebrachten Rügen im angefochtenen Entscheid in die Themenbereiche „Ortsbildgebiet O II J.________“, „Gebäudehöhen / baupolizeiliche Masse“, „Baumbestand / ökologische Qualität und 21 BGE 126 I 97 E. 2b; Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 52 N. 6 ff. 9