Die Beschwerdegegnerin führt aus, zwischen dem Fachbericht der Denkmalpflege und dem Entscheid bestehe kein Widerspruch. Der Aufforderung der Denkmalpflege, die Fassadengestaltung der Neubauten, Materialisierung, Farbgebung und Detaillösungen in Zusammenarbeit mit dem FBA zu überarbeiten, sei man inzwischen nachgekommen. Ein Bauentscheid müsse sich zudem nicht zwingend mit allen Einsprachepunkten auseinandersetzen. Es reiche, wenn ausgeführt wird, wieso das geplante Vorhaben den Vorschriften entspreche.