auf die im Ergebnis positive Beurteilung durch den FBA und schliesse sich dieser kommentarlos an. Zwar könne sich die Vorinstanz des Fachwissens des FBA bedienen, habe sich aber im Interesse der Rechtssicherheit selber mit den Argumenten auseinanderzusetzen und könne diese Aufgabe nicht einfach delegieren. Dem angefochtenen Entscheid könne weiter nichts Konkreteres zu den Präzisierungen betreffend Farb- und Materialwahl und fehlender Kinderspielplätze entnommen werden. Erneut sei der kritische Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege kommentarlos als Bedingung/Auflage in der Baubewilligung aufgenommen worden.