Indem das Rechtsamt die nach der Rückweisung des Verfahrens erstellten Protokolle 5/11 und 6/11 des FBA, dessen abschliessende Stellungnahme vom 14. Juli 2011 und eine Kopie des angepassten, dem Entscheid zugrundeliegenden Umgebungsgestaltungsplans18 den Beschwerdeführenden zustellte und ihnen Gelegenheit gab, dazu Stellung zu nehmen, konnte dieser Mangel „geheilt“ werden. Überdies wurde der Umgebungsgestaltungsplan danach nochmals revidiert19; diese letzte, nun massgebende Projektänderung wurde den Beteiligten ebenfalls zugestellt, um dazu Stellung nehmen zu können.