Mit Schreiben vom 26. März 2012 beantwortete die Beschwerdegegnerin Fragen des Rechtsamts zum Umgebungsgestaltungsplan. Am 28. März 2012 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien sowie einer Vertretung der Stadt Thun und der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Am 27. April 2012 reichte die Beschwerdegegnerin einen neuen Umgebungsgestaltungsplan4 ein. Dieser wurde als Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD5 entgegengenommen und den Beteiligten zugestellt.