Das Tiefbauamt der Stadt Thun beantwortete mit Stellungnahme vom 20. Februar 2012 Fragen des Rechtsamts zu den Strassenabständen von Einfriedungen und Bepflanzungen. Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung, kam mit Fachbericht vom 24. Februar 2012 zum Ergebnis, dass sich auf den Bauparzellen keine Hecken und Feldgehölze im Sinne von Art. 27 f. NSchG3 befinden. Die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) nahm mit Bericht vom 23. Februar 2012 zum Vorhaben Stellung. Mit Schreiben vom 26. März 2012 beantwortete die Beschwerdegegnerin Fragen des Rechtsamts zum Umgebungsgestaltungsplan.