6. Das Rechtsamt stellte den Beschwerdeführenden den angepassten, dem angefochtenen Entscheid zugrundeliegenden Umgebungsgestaltungsplan2 sowie die im Entscheid neu aufgeführten Protokolle des Fachausschusses für Bau- und Aussenraumgestaltung (FBA) zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme im Verlaufe des Verfahrens. Das Tiefbauamt der Stadt Thun beantwortete mit Stellungnahme vom 20. Februar 2012 Fragen des Rechtsamts zu den Strassenabständen von Einfriedungen und Bepflanzungen.