5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 1. Dezember 2011 beantragt die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen. Auch die Stadt Thun beantragt in ihrer Stellungnahme vom 1. Dezember 2011 die Abweisung der Beschwerde.