Grundbuchblatt Nrn. F.________,G.________, H.________ und I.________. Die geplanten Häuser liegen in den Zonen Wohnen W2 (Häuser Nord, West und Süd) und Wohnen/Arbeiten W/A3+ (Haus Ost) und im Ortsbildgebiet O II „J.________“. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 11. Juni 2010 erteilte die Stadt Thun für das Vorhaben die Baubewilligung.