g) Der Beschwerdeführer bemängelt weiter, dass der Gutachter zur Ermittlung des wirtschaftlich notwendigen Mietertrages von einer Bruttorendite von 5.5% ausgegangen sei. Dies sei zu hoch. In der heutigen Situation sei ein tieferer Kapitalszins einzusetzen und nach der Sanierung seien auch die notwendigen Rückstellungen und der laufende Unterhalt kleiner. Gemäss einer Umfrage des Hauseigentümerverbandes liege der Medianwert der erzielten Bruttorenditen bei Neubauten bei 4.5%. Dem ist entgegen zu halten, dass die in der genannten Umfrage eruierten Renditen jene sind, die tatsächlich erzielt werden konnten.