Schliesslich ist es auch nicht möglich, einen höheren Ertrag zu erzielen, in dem die bisher unbebaute Grundstückfläche im südlichen Teil der Parzelle mit einem zweiten Gebäude überbaut wird. Auch ein zusätzliches Gebäude scheint aufgrund des einzuhaltenden Strassenabstandes und der Vorschriften betreffend Gewässerraum kaum realisierbar (das Gewässer „Langete“ verläuft über das Grundstück). 15