Die Einschätzung des Beschwerdeführers, die vom Gutachter angenommenen Mieterträge bzw. Quadratmeterpreise seien zu tief, erscheint dagegen nicht stichhaltig. Der Gutachter geht von vergleichbaren Angeboten in der Nähe aus, woraus sich für Mietwohnungen ein jährlicher Mietzins von Fr. 140.00 bis 190.00 pro m2 Nettonutzfläche und für Dienstleistungsflächen von Fr. 70.00 bis Fr. 120.00 pro m2 ergebe. Der Gutachter hat seinen Berechnungen nicht etwa das Minimum dieser Vergleichsmieten zu Grunde gelegt, sondern ging von Preisen aus, die über dem Durchschnitt liegen (für die Wohnnutzung Fr. 180.00 pro m2 und für die Dienstleistungsfläche von Fr. 100.00 pro m2).