f) Auch die Möglichkeit einer Vermietung zu einem wirtschaftlich tragbaren Mietzins ist kaum denkbar. Der Gutacher kommt zum Schluss, dass für das sanierte Objekt ein Ertrag von total Fr. 39'800.00 pro Jahr bzw. Fr. 3'316.70 monatlich erzielbar wäre. Notwendig seien aber Fr. 5'344.00 oder – wenn nur die Sanierungskosten und keine Verzinsung des Landteils eingesetzt würden – Fr. 4'275.00 monatlich. Diese Einschätzung überzeugt. Die Einschätzung des Beschwerdeführers, die vom Gutachter angenommenen Mieterträge bzw. Quadratmeterpreise seien zu tief, erscheint dagegen nicht stichhaltig.