Nimmt man an, dass aufgrund der Schallschutzmassnahmen Fr. 20'000.00 bezahlt werden, wären im Bereich Fenster und Türen noch Fr. 20'000.00 beitragsberechtigt und der Restaurationsbeitrag würde 30% davon, also Fr. 6'000.00 betragen (anstatt Fr. 12'000.00, wenn der gesamte Betrag beitragsberechtigt wäre). Der Gesamtbeitrag des Kantons, zusammengesetzt aus Restaurationsbeiträgen und Zahlungen an Schallschutzmassnahmen, würde somit gestützt auf die geschätzten Sanierungskosten maximal Fr. 104'000.00 betragen. Die durch die 13