Der Restaurationsbeitrag der Denkmalpflege ist daher nur bei jenen Fenstern zu berücksichtigen, an die keine Zahlungen aufgrund der Schallschutzmassnahmen erfolgen. Nimmt man an, dass aufgrund der Schallschutzmassnahmen Fr. 20'000.00 bezahlt werden, wären im Bereich Fenster und Türen noch Fr. 20'000.00 beitragsberechtigt und der Restaurationsbeitrag würde 30% davon, also Fr. 6'000.00 betragen (anstatt Fr. 12'000.00, wenn der gesamte Betrag beitragsberechtigt wäre).