Dies würde von der Art der Nutzung abhängen. Insgesamt kann für eine Schätzung im vorliegenden Verfahren davon ausgegangen werden, dass maximal die Hälfte der Fenster der Liegenschaft beitragsberechtigt wären. Der Gutachter schätzt die Gesamtkosten für alle neuen Fenster und Aussentüren auf Fr. 40'000.00. Die Zahlungen des Kantons im Rahmen der Schallschutzmassnahmen würden daher Fr. 15'000.00 bis Fr. 20'000.00 kaum übersteigen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass dieser Betrag nicht zu den Restaurationsbeiträgen der Denkmalpflege hinzugerechnet werden darf, da der Kanton nicht zweimal Beiträge an die gleichen Fenster leisten würde.