Hinsichtlich der Lärmproblematik ist es zwar richtig, dass die umstrittene Liegenschaft durch eine Kantonsstrasse stark lärmbelastet ist und das Tiefbauamt des Kantons Bern Sanierungsmassnahmen prüft. Allerdings hat es nie Beiträge von Fr. 100'000.00 in Aussicht gestellt. Bisher wurde nicht konkret geprüft oder festgelegt, welche Beträge der Kanton den Grundeigentümern zahlen würde. Aufgrund der vom Gutachter geschätzten Sanierungskosten lassen sich aber auch die Beiträge des Kantons an Schallschutzmassnahmen abschätzen: Zu berücksichtigen sind nur neue Fenster von lärmempfindlichen Räumen (Art. 20 USG sowie Art. 15 f. LSV i.V.m Art.