Der Gutachter hat bereits aufgrund der neuen bundesrechtlichen Vorschriften über den Gewässerraum berücksichtigt, dass der bisher unbebaute Teil der Parzelle nur erschwert oder gar nicht überbaubar ist. Er hat daher für die Hälfte der Parzelle einen Preis von nur Fr. 50.00 pro m2 eingesetzt. Weiter sind, soweit man von einer Sanierung ausgeht, keine 12 Abbruchkosten zu berücksichtigen. Es besteht daher kein Grund von der Landpreis- Schätzung des erfahrenen Gutachters abzuweichen.