e) Der Beschwerdeführer vertritt in seinen Schlussbemerkungen die Meinung, von den Gesamtsanierungskosten seien nicht nur die Denkmalpflegebeiträge abzuziehen, sondern auch ein Lärmsanierungsbeitrag von Fr. 100'000.00, den der Kanton gemäss Angaben der Beschwerdegegner in Aussicht gestellt habe. Weiter ist er der Auffassung, der vom Gutachter angenommene Landwert von insgesamt Fr. 215'000.00 sei zu hoch. Erzielbar sei ein Landpreis von Fr. 130.00/m2 bzw. Fr. 195'000.00 für das ganze Grundstück. Unter Berücksichtigung der Lage im Gefahrengebiet „Blau“ sei ein Preis von Fr. 170'000.00 realistisch.