Dies entspricht auch den Beurteilungen aus früheren Jahren: In den Schutzzonenplänen der Gemeinde Rohrbach der 70er bis 90er Jahre gehörte die „alte Schmiede“ zwar zu einer geschützten Gebäudegruppe, wurde aber nie als schützenswerte 9 Einzelbaute gekennzeichnet.13 Gemäss den damals geltenden Vorschriften sollten diese Gebäudegruppen zwar in ihrer Struktur erhalten werden, aber ein Abbruch und Neubau von Gebäuden war zulässig.14 4. Verhältnismässigkeit