Vor der östl. Traufseite teils bekiester, teils alt gepflästerter Hausplatz mit Linde u. Brunnen. Exponierte Lage an der sogenannten Schmittenbrücke, ringsum prägend im Ortsbild, gewerbe- u. bauhistorisch bedeutend trotz EG-Umbau.“ Die Kantonale Denkmalpflege (KDP) hält in ihrer Stellungnahme vom 10. November 2011 fest, die Einstufung des Gebäudes als schützenswert sei richtig, und äussert sich wie folgt dazu: