und Raumordnung am 29. Mai 2007; vgl. auch Art. 50 des Baureglements der Gemeinde Rohrbach vom 18. Juni 2007 10 BGE 120 Ia 270 E. 4a, mit weiteren Hinweisen 11 BGE 126 I 219 E. 2e 12 BGE 120 Ia 270 E. 4a, mit weiteren Hinweisen 7 d) Die „alte Schmiede“ ist als schützenswertes Objekt in das Bauinventar der Gemeinde Rohrbach aufgenommen worden und liegt in der Baugruppe A (K-Objekt). Das Gebäude wird im Bauinventar wie folgt beschrieben: