3. Schutzwürdigkeit des Gebäudes a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die „alte Schmiede“ sei im kantonalen Bauinventar der Gemeinde Rohrbach als schützenswert verzeichnet und Teil der Baugruppe A. Zudem sei sie Teil des im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgenommenen schützenswerten Ortsbildes von Rohrbach. Die Schutzwürdigkeit des Gebäudes sei korrekt bewertet worden; dies einerseits wegen dessen bedeutenden architektonischen und bautypologischen Zeugeneigenschaften als vorindustrieller Gewerbebau und andererseits wegen seiner Bedeutung als wichtiger Teil des Ortsbildes im alten Dorfkern.