2. Voraussetzungen eines Abbruchverbots a) Die Gemeinde hat den Beschwerdegegnern mit dem angefochtenen Entscheid die Bewilligung zum Abbruch der Liegenschaft „alte Schmiede“ erteilt. Der Beschwerdeführer rügt, diese Bewilligung sei zu Unrecht erteilt worden, da das Gebäude ein schützenswertes Baudenkmal sei, das nicht abgebrochen werden dürfe.