4. Am 7. Mai 2012 führte das Rechtsamt im Beisein der Parteien und Herrn Rolf Schifferli, dipl. Architekt ETH/SIA, einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Anschliessend holte es bei Herrn Schifferli ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung des Gebäudes ein und stellte der Kantonalen Denkmalpflege ergänzende Fragen zum Gebäude. Die Denkmalpflege hat darauf verzichtet, diese Fragen zu beantworten. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.